Wann ist man ein

Gewerblicher Imker?

 

Grundsätzlich gilt:

 

Hat der Imker höchstens 30 Bienenvölker,

ist seine Imkerei  "Liebhaberei"  und keine gewerbliche Tätigkeit. Deshalb müssen kleinere Imkereien ihre Gewinne aus dem Honigverkauf nicht versteuern. Imker mit mindestens 31 Bienenvölkern gelten im Steuerrecht als gewerbliche Imker und müssen ihre Einnahmen versteuern.

 

Das Verpackungsgesetz

bezieht sich darauf,

sodass gilt:

Kleinere Imker sind von den verpackungsrechtlichen Vorschriften nicht betroffen, gewerbliche Imker mit über 30 Völkern hingegen müssen sämtlich Regelungen beachten.

 

Wichtig:

Nur Wirtschaftsvölker zählen.

Ableger bleiben aussen vor.

 

 

Quelle: bienen & Natur

Ausgabe 3.2019 / Seite 41